Alles zur Mitgliedschaft

»Der beste Mieterschutz ist die Mitgliedschaft
in einer Wohnungsgenossenschaft.«

Ihre Vorteile

Genossenschaftliches Eigentum ist eine Sonderform des privaten Eigentums. Mit dem Erwerb von Anteilen wird das Mitglied Miteigentümer am Unternehmen.

Damit verbunden ist ein lebenslanges Dauernutzungsrecht, das die Mitglieder wirksam vor Kündigungen schützt.

Die Anteile sind vererbbar und übertragbar.

Genossenschaftswohnungen sind kein Spekulationsobjekt. In ihnen wohnt man sicher und preiswert.

Die erwirtschafteten Überschüsse werden in die Instandhaltung, die Modernisierung und den Neubau von Wohnungen investiert.

Auf die gezeichneten Geschäftsanteile wird bei erfolgreichem Abschluss eines Geschäftsjahres eine Dividende gezahlt, bei uns z. Z. 4 %.

Jedes Mitglied hat ein Stimmrecht und kann Entscheidungen der Genossenschaft mitgestalten. Das Prinzip „ein Mitglied – eine Stimme“ gewährleistet die rechtliche Gleichstellung aller Mitglieder. In größeren Genossenschaften übernimmt die Vertreterversammlung diese Aufgaben.

Mitglied werden

Haben Sie unter unseren Wohnungsangeboten die richtige Wohnung für sich gefunden, dann sprechen Sie bitte persönlich in unserer Geschäftsstelle vor. Sie erhalten dann die Satzung und einen Aufnahmeantrag für die Genossenschaft.

Denn Voraussetzung für die Anmietung einer Wohnung ist der Erwerb der Mitgliedschaft.

Um Mitglied zu werden, sind eine schriftliche, unbedingte Beitrittserklärung und die Übernahme von Geschäftsanteilen erforderlich. Ein Geschäftsanteil beträgt 75,00 EUR. Der Erwerb der Mitgliedschaft beinhaltet ein Eintrittsgeld in Höhe von 50,00 EUR und 12 Pflichtanteile in Höhe von 900,00 EUR.

Haben Sie sich entschlossen, in unserer Genossenschaft eine Wohnung anzumieten, sind weitere Anteile entsprechend Ihrer Wohnungsgröße zu zeichnen. Sie betragen inklusive der Pflichtanteile für eine:

1-Raumwohnung mit Dusche oder Bad   17 Anteile (1.275,00 EUR)
2-Raumwohnung  20 Anteile (1.500,00 EUR)
3-Raumwohnung  23 Anteile (1.725,00 EUR)
4-Raumwohnung und größer   28 Anteile (2.100,00 EUR)

 

Die Kündigung der Mitgliedschaft ist gemäß Genossenschaftsgesetz nur zum Ende eines Geschäftsjahres möglich. Nach Aufstellung der Bilanz für das Geschäftsjahr und Beschluss der Vertreterversammlung erhalten Sie Ihre Geschäftsanteile ausgezahlt.
Die Vermietung der Wohnungen erfolgt selbstverständlich ohne Kaution.

Mitglieder werben Mitglieder

Suchen Sie sich nette Nachbarn!
Empfehlen Sie uns weiter!
Gewinnen Sie neue Mitglieder!

Wir bedanken uns für eine erfolgreiche Werbung mit einer Prämie bei Ihnen.

Ihr Engagement ist uns 150,- Euro wert.

Und das sind die Teilnahmebedingungen:
Mitmachen können Sie, wenn Sie Mitglied der Wohnungsgenossenschaft „Sächsische Schweiz“ eG Pirna sind.
Der Geworbene darf noch kein Mitglied oder Mieter unserer Genossenschaft sein. Teilen Sie uns schriftlich mit, wen Sie geworben haben.
Die Prämie überreichen wir Ihnen gern, wenn der Geworbene Mitglied der Genossenschaft geworden ist, einen Dauernutzungsvertrag abgeschlossen und die erste Nutzungsgebühr eingezahlt hat.

Wohnen ohne Mitgliedschaft

Grundsätzlich ist die Überlassung einer Wohnung an den Erwerb der Mitgliedschaft und die Übernahme von Geschäftsanteilen entsprechend der Wohnungsgröße gebunden.

Wollen Sie jedoch nur eine begrenzte Zeit von bis zu drei Jahren in Pirna verbringen, weil Sie Azubi oder Student sind, besteht die Möglichkeit, einen Mietvertrag ohne Begründung einer Mitgliedschaft in der Genossenschaft abzuschließen.

Dann wird die Zahlung einer Mietkaution in Höhe von drei Nettokaltmieten zur Sicherung unserer Ansprüche aus dem Mietvertrag und dessen Beendigung vereinbart.

Sollten Sie danach doch in der Wohnung bleiben wollen, ist eine Umwandlung in einen Dauernutzungsvertrag und die Begründung der Mitgliedschaft in der Genossenschaft unter Anrechnung der Kaution jederzeit möglich.

Haben Sie dazu Fragen, wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiterinnen Frau Hennersdorf, Frau Schmidt oder Frau Ditscheid.